Strafverfahren gegen E-Scooter-Fahrer eingeleitet - Polizei warnt vor leichtsinnigem Umgang
Brücke - 25.07.2019Am Mittwoch (24.07.), gegen 20 Uhr, hielten
Streifenbeamte, auf der
Brücke oberhalb des Verschiebebahnhofs, einen
31-jährigen Mann auf einem E-Scooter an. An dem
Elektrokleinstfahrzeug fehlte der Versicherungsnachweis. Der Neusser
räumte den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Sein
nervöses Verhalten und ein untrüglicher Geruch führten dann noch zum
Auffinden von Betäubungsmitteln. Wegen des Verdachts, Drogen
konsumiert zu haben und unter dem Einfluss selbiger ein Kraftfahrzeug
geführt zu haben, musste dem 31-Jährigen eine Blutprobe entnommen
werden. Strafverfahren wegen der Verstöße nach dem
Betäubungsmittelgesetz und dem Pflichtversicherungsgesetz wurden
eingeleitet.
Seit Kurzem sind E-Scooter für die Teilnahme am öffentlichen
Straßenverkehr zugelassen. Entsprechend der gesetzlichen Regelung,
sind diese Elektrokleinstfahrzeuge versicherungspflichtig. Nicht nur
der größtenteils "ungeschützte" E-Scooter-Fahrer auch potentielle
Unfallgegner können bei Zusammenstößen teils erhebliche Verletzungen
oder Schäden davontragen. Die Versicherung schützt in solchen Fällen
den E-Scooter-Fahrer vor Schadenersatzansprüchen, wenn er mit dem
Scooter Dritte schädigt. Das Nutzen unversicherter Elektro-Roller im
öffentlichen Straßenverkehr stellt eine Straftat dar. Das Fahren
unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zieht mindestens ein
empfindliches Bußgeld nach sich, zudem ist der Besitz von Drogen
strafbar.
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