Mit täuschend echt aussehender Anscheinswaffe in der Innenstadt unterwegs - Polizei stellt Softair-Pistole sicher
Erftstr. - 24.04.2019
Ein scheinbar bewaffneter Mann hatte am Dienstagnachmittag
(23.04.) an der
Erftstraße für Aufregung gesorgt. Zeugen hatten,
gegen 14:25 Uhr, die Polizei informiert, dass ein junger Mann, an der
Bushaltestelle "Niedertor", augenscheinlich mit einer Schusswaffe auf
Passanten ziele. Schnell gelang es Beamten der Polizeiwache Neuss,
den beschriebenen 19-Jährigen widerstandslos zu "entwaffnen". Der
junge Mann hatte zu diesem Zeitpunkt eine Softairpistole im
Hosenbund.
Die Waffe stellten die Einsatzkräfte sicher. Dabei handelte es
sich um eine schwarze Pistole, die einer echten Schusswaffe täuschend
ähnlich sieht.
Alleine das Mitführen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit
ist nach dem Waffengesetz verboten. Den 19-Jährigen erwartet nun ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren. Mit Änderung des Waffengesetzes zum
01.04.2008 zählen die Softairwaffen zu den sogenannten
Anscheinswaffen. Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren
Form nach im Gesamterscheinungsbild wie Feuerwaffen aussehen und bei
denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden
(sogenannte Softairwaffen bis 0,5 Joule). Diese Anscheinswaffen
dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Verstoß gegen
dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz
dar.
Die Anscheinswaffe wird nach dem Gesetz als Einziehungsgegenstand
behandelt, so dass der 19-Jährige diese nicht mehr zurück erhalten
wird.
Die Polizei macht auf die Gefahren aufmerksam, die das Mitführen
von Anscheinswaffen mit sich bringt. Diese Imitate sind nicht sofort
als "Spielzeugwaffen" zu erkennen. Die Polizei muss im Einsatz
zunächst davon ausgehen, dass es sich um echte und somit gefährliche
Waffen handelt. Zum Eigenschutz und zum Schutz der Bevölkerung müssen
Beamte entsprechend reagieren. So kann aus dem verbotenen,
"spielerischen" Umgang schnell tödlicher Ernst werden.
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