Führerschein zunächst weg nach berauschter Radtour
Fesserstr. - 21.09.2020Am Samstagabend (19.09.), gegen 21:30 Uhr, stellten Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei im Bereich
Fesserstraße / Römerstraße zwei Radfahrer fest, die auffällig gut gelaunt und ohne auf den Verkehr zu achten, den Kreuzungsbereich querten und dabei eine rote Ampel missachteten. Einer von ihnen war zudem trotz Dunkelheit ohne Licht unterwegs.
Die beiden Neusser (22 und 24 Jahre alt) wurden daraufhin angehalten und kontrolliert. In einem Rucksack transportierten die jungen Männer unter anderem Haschisch und andere berauschende Mittel. Sie räumten auch ein, zuvor Betäubungsmittel am Rheinufer konsumiert zu haben.
Der offensichtliche Rauschzustand der beiden Männer, in Verbindung mit dem beobachteten Fahrverhalten, begründete den Verdacht einer Verkehrsstraftat und veranlasste die Beamten dazu, Blutproben entnehmen zu lassen.
Gemäß Paragraph 316 des Strafgesetzbuches wird, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auch der Besitz der illegalen Drogen zieht ein Ermittlungsverfahren nach sich. Zudem besteht der Verdacht, dass die beiden jungen Männer aufgrund eines angenommenen regelmäßigen Konsums illegaler Drogen, möglicherweise nicht geeignet sind, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, so dass außerdem ihre Führerscheine beschlagnahmt wurden.
Die Polizei wird weiterhin Kontrollen dieser Art im gesamten Kreisgebiet durchführen. Gegen Drogenkonsum im Straßenverkehr wird dabei konsequent eingeschritten. Oberstes Ziel ist die Senkung der Verkehrsunfallzahlen sowie die Milderung der dabei mitunter entstehenden drastischen Folgen.
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