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Verkehrsunfall - Fahrradfahrer alkoholisiert

Hansastr. - 08.08.2018


Am Dienstagnachmittag (07.08.) erhielt die Polizei Kenntnis von
einem Verkehrsunfall an der Einmündung Hansastraße/Hammer Landstraße.

Ein 44-jähriger Mercedesfahrer war, gegen 14:40 Uhr, auf der
Hansastraße in Richtung Hammer Landstraße unterwegs. An der
Einmündung beabsichtigte er, nach rechts in die Hammer Landstraße
einzubiegen. Dabei übersah der 44-Jährige offenbar einen von rechts
kommenden 29-jährigen Fahrradfahrer, der auf der Hammer Landstraße
unterwegs war. Es kam zum Zusammenstoß und der Radler stürzte zu
Boden. Verletzt transportierten ihn Rettungsassistenten nach
medizinischer Erstversorgung in ein Krankenhaus.

Polizisten stellten beim 29-jährigen Fahrradfahrer Alkoholgeruch
fest. Ein Vortest bestätigte den Verdacht. Der Mann aus Düsseldorf
musste sich im Krankenhaus einer Blutprobe unterziehen.

Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für
Radfahrer kein Kavaliersdelikt! Das Bundesverwaltungsgericht hat
entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem
Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden kann.
Eine Geldstrafe, sowie die Anordnung einer
medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können folgen.

Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie
uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad
unterwegs sind, aber Achtung: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad
von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn sogenannte
Ausfallerscheinungen vorliegen, der Radfahrer zum Beispiel in
Schlangenlinien fährt, stürzt oder einen Verkehrsunfall verursacht.




Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
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